Erbschafts- & Schenkungssteuer in Sekunden schätzen
Trage Erwerbswert, Verwandtschaftsgrad und Vorerwerbe ein — der Rechner liefert Steuerklasse, Freibetrag, Steuersatz und voraussichtliche Steuerlast. Inklusive Familienheim-Privileg.
- Klassen
- 1, 2, 3
- Stand
- ErbStG 2026
- Kosten
- 0 €
Steuerklasse
Klasse 1
Niedrige Sätze, hohe Freibeträge
Persönlicher Freibetrag
400.000 €
Voll verfügbar (keine Vorerwerbe in den letzten 10 Jahren)
Steuerpflichtiger Erwerb
0 €
Wert − Familienheim − Restfreibetrag
Anwendbarer Steuersatz
7 %
Klasse 1, gestaffelt nach § 19 ErbStG
Voraussichtliche Steuer
0 €
Effektive Steuerquote: 0,0 % vom Erwerb
Netto-Erbe / -Schenkung
400.000 €
Was nach Steuer beim Empfänger ankommt
Wie verteilt sich der Erwerb?
Visuelle Aufteilung des Brutto-Erwerbs in steuerfreien und steuerpflichtigen Anteil sowie die abgeführte Steuer.
Erwerb (brutto)
Gesamt: 400.000 €
- Freibetrag (genutzt)100 %400.000 €
Eckwerte 2026: Freibeträge nach § 16 ErbStG, Steuersätze nach § 19 ErbStG, Familienheim nach § 13 ErbStG. Härteausgleich (§ 19 Abs. 3 ErbStG), Versorgungsfreibetrag (§ 17 ErbStG), Pflegefreibetrag (§ 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG), Betriebsvermögen-Verschonung (§§ 13a, 13b ErbStG) und Bewertung von Immobilien nach Bewertungsgesetz sind nicht abgebildet. Keine Rechtsberatung — bei konkreten Fällen Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht hinzuziehen.
In 3 Schritten zur Steuer-Schätzung
Keine Anmeldung, kein Setup — du tippst die Eckdaten ein, die Schätzung kommt sofort.
- 1
Erwerbswert eingeben
Wert von Immobilie, Geld oder sonstigem Vermögen — zum Verkehrswert.
- 2
Verwandtschaft wählen
Verwandtschaftsgrad bestimmt Steuerklasse und Freibetrag. Familienheim und 10-Jahres-Vorerwerbe optional.
- 3
Schätzung + Chart
Live-Anzeige von Steuerklasse, Freibetrag, Steuersatz und Steuerlast — plus Aufteilungs-Chart.
Was dieser Rechner kann — und was nicht
Modellrechnung für die Größenordnung. Für rechtsverbindliche Aussagen ist der Steuerberater oder Fachanwalt zuständig.
Steuerklasse + Freibetrag
Korrekte Zuordnung nach Verwandtschaftsgrad und Erwerbsart (§§ 15, 16 ErbStG).
Gestaffelte Steuersätze
Tabelle nach § 19 ErbStG — 7 Stufen je Klasse, Eckwerte 2026.
10-Jahres-Frist
Vorerwerbe der letzten 10 Jahre werden gegen den Freibetrag verrechnet.
Familienheim-Privileg
§ 13 ErbStG: voll steuerfrei für Ehepartner, bis 200 m² für Kinder bei Erbschaft.
Versorgungs- & Pflegefreibetrag
§§ 17, 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG — Sonderfälle, im Rechner nicht abgebildet.
Betriebsvermögen-Verschonung
§§ 13a, 13b ErbStG — komplexe Sonderregelung für Unternehmens-Erbschaften.
Bewertung von Immobilien nach BewG
Sachwert-/Ertragswert-/Vergleichswertverfahren — Rechner nutzt den eingegebenen Verkehrswert.
Härteausgleich + Auslandsvermögen
§ 19 Abs. 3 ErbStG, Doppelbesteuerungsabkommen — nicht im Rechner.
5 typische Fallstricke beim Erbe
Wer die Steuer-Mechanik kennt, vermeidet die teuersten Fehler.
- 1
10-Jahres-Frist nicht genutzt
Wer mit Schenkungen erst nach dem 70. Lebensjahr beginnt, schafft oft nur einen einzigen Freibetrag-Zyklus. Bei früherem Start (Mitte 50) sind 2 – 3 Zyklen möglich — pro Kind also 800 000 – 1,2 Mio € steuerfrei.
- 2
Familienheim verkauft vor Ablauf 10 Jahre
Die Steuerfreiheit ist an die 10-jährige Selbstnutzung gebunden. Wer früher verkauft, vermietet oder dauerhaft auszieht, verliert die Steuerfreiheit rückwirkend — mit Zinsen.
- 3
Eltern beerbt, statt schenken zu lassen
Eltern bei Erbschaft Klasse 1 (100 000 € Freibetrag), bei Schenkung Klasse 2 (20 000 €). Wenn Eltern Vermögen vom Kind brauchen: lieber das Kind erbt, dann wieder zurück-vererbt — komplex, aber gibt teilweise größere Freibeträge.
- 4
Lebensversicherung mit falscher Bezugsberechtigung
Lebensversicherungen werden meist im Erbfall NICHT zum Nachlass — gehen direkt an den Bezugsberechtigten und werden separat besteuert (oft Klasse 3, hoher Satz). Vor Vertragsabschluss prüfen.
- 5
Auslandsvermögen ignoriert
Erbschaftssteuer ist Welteinkommen-basiert — auch Vermögen im Ausland zählt. Doppelbesteuerungsabkommen mildern das, aber jede Auslandsimmobilie braucht eine separate Prüfung.
Häufige Fragen
Antworten auf die häufigsten Fragen zu Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Was ist der Unterschied zwischen Erbschafts- und Schenkungssteuer?
Wie hoch sind die Freibeträge nach § 16 ErbStG?
Was ist die 10-Jahres-Frist bei Schenkungen?
Ist das Familienheim wirklich steuerfrei?
Was sind die Steuerklassen 1, 2 und 3?
Wie wird der Wert einer Immobilie steuerlich bestimmt?
Was, wenn ich keine Steuer zahlen kann?
Werden meine Daten gespeichert?
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